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Rundschreiben
An alle aktiven und jugendlichen Mitglieder.
Der Vorstand des ASV Ohlau hat auf seiner letzten Sitzung die folgende Änderung der Gewässerordnung beschlossen:
Für jedes aktive Mitglied sowie jeder Jugendliche und auch Gastangler gilt ab sofort im FHG-Teich folgende Fangbeschränkung:
Pro Tag 3 Edelfische (Forellen und Karpfen) und im Monat nicht mehr wie 5 Edelfische (Forellen und Karpfen).
Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Änderung bitte unten ausschneiden und in die Gewässerordnung einkleben.
Nochmals zur Erinnerung: Bitte denkt beim Befahren der Koppeln und Augrundstücke, das dieses nur mit der Genehmigung des Eigentümers zulässig ist.
Im Namen des Vorstandes
Dieter Schöning
Schriftführer.
       Fangbeschränkungen
FHG-Teich
3 Edelfische täglich außer Aale und Barsche
      Monatlich 5 Edelfische (Forellen-Karpfen)
        Moorteich
        3 Edelfische täglich außer Aale und Barsche
         5 Edelfische in der Woche
       Krummbek-Dreckau
 3 Edelfische täglich außer Aale und Barsche
        5 Edelfische in der Woche
        Für jegliche Angelei vom 1.10. bis 29.2. gesperrt.
       Ohlau
3 Edelfische täglich außer Aale und Barsche
      5 Edelfische in der Woche
      Für jegliche Angelei vom 1.10. bis 29.2. gesperrt.
      Für alle Gewässer ist eine entsprechende Fangliste
      zu führen.


Die gesamte Gewässerordnung bitte hier nachlesen : Gewässerordnung
   
 
 
 
 
 
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